Schaffung oder Übernahme überpfarrlicher seelsorgerlicher Einrichtungen
Deckung des Bedarfs der angeschlossenen Kirchengemeinden und Kirchenpflegen, soweit deren Einnahmen nicht ausreichen
Bau neuer Kirchen und Pfarrhäuser und deren Unterhaltung
Planung und Entscheidung über den Bau sonstiger kirchlicher Gebäude und Einrichtungen
Tragung des persönlichen und sächlichen Aufwands der Gesamtkirchengemeinde
Anstellung und Vergütung der kirchlichen Bediensteten der Gesamtkirchengemeinde
Wahl des Gesamtkirchenpflegers
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Abstimmung der Behördenkontakte, soweit es sich nicht um spezielle Aufgaben einer Mitgliedspfarrei handelt
Übernahme der Trägerschaft der kath. Kindergärten der angeschlossenen Kirchengemeinden;