1. Gesamtkirchengemeinderat
Dem Gesamtkirchengemeinderat obliegt die Beratung und Beschlussfassung der gemeinsamen Angelegenheiten und Aufgaben.
Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Kirchengemeinderäte der zur Gesamtkirchengemeinde gehörenden Kirchengemeinden.
Die Zahl der Mitglieder aus den 13 Kirchengemeinderäten im Gesamtkirchengemeinderat beträgt je nach Größe der Kirchengemeinde 1 bis 4.
 | die Vorsitzenden und Zweiten Vorsitzenden der einzelnen Kirchengemeinderäte |
 | der Gesamtkirchenpfleger mit beratender Stimme. |
Vorsitzender: Pfarrer Hermann Riedle (Kirchengemeinde Liebfrauen)
stv. Vorsitzender: Pfarrer Reinhold Hübschle (Kirchengemeinde zur heiligsten Dreifaltigkeit)
zweiter Vorsitzender: Herr Herbert Mayer (Kirchengemeinde Weißenau)
stv. Zweiter Vorsitzende: Frau Brigitte Martin (Kirchengemeinde zur heiligsten Dreifaltigkeit)
2. Geschäftsführender Ausschuss
Die regelmäßigen Geschäfte und die laufenden Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderats werden vom Geschäftsführenden Ausschuss wahrgenommen. Er ist außerdem zuständig für die Personal- und Vermögensverwaltung der Gesamtkirchengemeinde.
Zusammensetzung des Geschäftsführenden Ausschusses
Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:
 | der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderats und sein Stellvertreter |
 | der Zweite Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderats und sein Stellvertreter |
 | jeweils ein Mitglied der einzelnen Kirchengemeinderäte, welches aus der Mitte der einzelnen Kirchengemeinderäte für deren Amtszeit gewählt wird |
 | der Gesamtkirchenpfleger mit beratender Stimme. |
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses ist der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderats, Zweiter Vorsitzender der Zweite Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderats.
3. Verwaltung durch die Kath. Gesamtkirchenpflege / Kath. Verwaltungszentrum
 | Die Kath. Gesamtkirchenpflege ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Gesamtkirchengemeinde. Ihr obliegt die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte der Gesamtkirchengemeinde. Der Gesamtkirchenpfleger ist zugleich Kirchenpfleger der zur Gesamtkirchengemeinde gehörigen Kirchengemeinden und Kirchenpflegen. |
 | Außerdem ist die Gesamtkirchenpflege als "Kath. Verwaltungszentrum" für die verwaltungstechnische Betreuung folgender 25 Kirchengemeinden im Dekanat Ravensburg zuständig: |
Baienfurt, Baindt, Berg, Blitzenreute, Bodnegg, Danketsweiler,
Esenhausen, Fronhofen, Grünkraut, Hannober. Hasenweiler, Horgenzell,
Kappel, Mochenwangen, Pfärrenbach, Pfrungen, Ringgenweiler, Schlier,
Unterankenreute, Vogt, Waldburg, Wilhelmskirch, Wolpertswende,
Zogenweiler, Zußdorf.
 | Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Kath. Dekanatsverbandes Ravensburg und des Kath. Dekanatsrates Ravensburg ist ebenfalls der Gesamtkirchenpflege übertragen. |
